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Inhaltsverzeichnis
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Bekanntmachung über den Schulversuch „Flexibilisierung der Aufnahmevoraussetzungen für die Ausbildung an Fachakademien für Wirtschaft“
1. Ziel des Schulversuchs
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2. Teilnahme am Schulversuch und Evaluation
3. Anzuwendende Bestimmungen
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4. Struktur und Dauer der Ausbildung
5. Beginn und Dauer des Schulversuchs
6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.08.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2030
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Michael Rißmann
Ministerialdirigent