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Bekanntmachung über den Schulversuch „Flexibilisierung der Aufnahmevoraussetzungen für die Ausbildung an Fachakademien für Wirtschaft“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 22. Juni 2025, Az. VII.4-BS9641.0/11
(BayMBl. Nr. 279)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Bekanntmachung über den Schulversuch „Flexibilisierung der Aufnahmevoraussetzungen für die Ausbildung an Fachakademien für Wirtschaft“ vom 22. Juni 2025 (BayMBl. Nr. 279)
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erlässt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 443) geändert worden ist, für den Schulversuch „Flexibilisierung der Aufnahmevoraussetzungen für die Ausbildung an Fachakademien für Wirtschaft“ folgende Vorschriften: