Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2030

5.   Beginn und Dauer des Schulversuchs

1Der Schulversuch beginnt mit dem Studienjahr 2025/2026. 2Der Eintritt in den Schulversuch ist für Studierende letztmalig zum Studienjahr 2028/2029 möglich.