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2236.7.2-K
Bekanntmachung über den Vollzug der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen; hier: Zeugnismuster
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 22. Dezember 2017, Az. VI.7-BS9422-7b.133 195
(KWMBl. 2018 S. 8)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Bekanntmachung über den Vollzug der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen; hier: Zeugnismuster vom 22. Dezember 2017 (KWMBl. 2018 S. 8)
1.
1Die nach der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO) vom 28. August 2017 (GVBl. S. 451, BayRS 2236-7-1-K) zu erteilenden Zeugnisse sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen.
2Das Staatsministerium kann Abweichungen zulassen, wenn die Zeugnisse mithilfe automatischer Einrichtungen erstellt oder ausgefüllt werden.
3Die Anmerkungen zu den Zeugnisvordrucken sind nicht Bestandteil der amtlichen Formulare.
Auf Folgendes wird hingewiesen:
1.1
1In die Zeugnisse sind Name und Vorname sowie ggf. weitere Vornamen einzutragen. 2Bei den Zeugnissen, in denen der Geburtsort anzugeben ist, ist nach dem Geburtsort erforderlichenfalls der Landkreis einzutragen.
1.2
Aus Sicherheitsgründen sind folgende Zeugnisse mit einem herkömmlichen Präge- oder Farbdrucksiegel und nicht mit einem digitalisierten Siegel zu versehen, wobei blaue Farbe zu verwenden ist:
- –
Abschlusszeugnisse,
- –
die im Fall des Nichtbestehens der Abschlussprüfung zu vergebenden Jahreszeugnisse und
- –
Bescheinigungen über die Dauer des Schulbesuchs.
1.3
1Das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) wird in den Abitur- und Fachabiturzeugnissen unter Ziff. III angegeben, sofern in der jeweiligen Fremdsprache mindestens die Note ausreichend (4 Punkte) erreicht wurde.
2Die fortgeführten Fremdsprachen (Spanisch, Französisch) setzen Kenntnisse auf dem Niveau B1 voraus und erweitern diese innerhalb der Jahrgangsstufen 12 und 13 auf die Niveaustufe B1+.
3Die Niveaustufe B1+ darf nur bestätigt werden, wenn die Jahrgangsstufen 12 und 13 in der jeweiligen fortgeführten Fremdsprache (Spanisch, Französisch) besucht wurden.
Auf folgende Niveaustufen wird hingewiesen:
Sprache
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Niveaustufe im
Zeugnis der FHR
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Niveaustufe im
Zeugnis der allg. HR bzw. fachg. HR
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Spanisch (allg. HR) ohne Vorkenntnisse
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A2
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B1
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Spanisch (fortgeführt)
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B1
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B1+
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Spanisch IW (Anfänger)
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A2
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B1
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Spanisch IW (Fortgeschrittene)
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B1+
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B2
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Französisch (allg. HR) ohne Vorkenntnisse
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A2
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B1
|
Französisch (fortgeführt)
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B1
|
B1+
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Französisch IW (Anfänger)
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A2
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B1
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Französisch IW (Fortgeschrittene)
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B1+
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B2
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Russisch, Italienisch
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A2
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B1
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Englisch
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B2
|
B2+
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2.
1Diese Bekanntmachung tritt am 24. Januar 2018 in Kraft.
2Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Vollzug der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen; hier: Zeugnismuster“ vom 10. März 2009 (KWMBl. S. 174) außer Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Anlagenverzeichnis
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Jahreszeugnis des Vorkurses der Berufsoberschule
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Bescheinigung über den Besuch des Vorkurses der Beruflichen Oberschule
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Bescheinigung über den Besuch der Vorklasse der Beruflichen Oberschule
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Zwischenzeugnis der Vorklasse der Beruflichen Oberschule
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Jahreszeugnis der Vorklasse der Beruflichen Oberschule
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Bescheinigung über den Besuch der Jgst. 11 der Fachoberschule
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Zwischenzeugnis der Jgst. 11 der Fachoberschule
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Jahreszeugnis der Jgst. 11 der Fachoberschule
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Bescheinigung der Jgst. 12 der Fachoberschule
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Zwischenzeugnis der Jgst. 12 der Fachoberschule
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Jahreszeugnis der Jgst. 12 der Fachoberschule
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Zeugnis der Fachhochschulreife (Fachoberschule)
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Bescheinigung über den Besuch der Jgst. 12 der Berufsoberschule
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Zwischenzeugnis der Jgst. 12 der Berufsoberschule
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Jahreszeugnis der Jgst. 12 der Berufsoberschule
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Zeugnis der Fachhochschulreife (Berufsoberschule)
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Bescheinigung über den Besuch der Jgst. 13 der Beruflichen Oberschule
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Zwischenzeugnis der Jgst. 13 der Beruflichen Oberschule
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Jahreszeugnis der Jgst. 13 der Beruflichen Oberschule
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Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife der Beruflichen Oberschule
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Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife der Beruflichen Oberschule
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Zwischenzeugnis der Jgst. 12 der Berufsoberschule in Teilzeitform
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Zeugnis der Fachhochschulreife des DBFH-Bildungsgangs
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Bescheinigung der Abschlussprüfung der Beruflichen Oberschule für andere Bewerber des Gymnasiums
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Zeugnis der Fachhochschulreife der Beruflichen Oberschule für andere Bewerber
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Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife der Beruflichen Oberschule für andere Bewerber
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Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife der Beruflichen Oberschule für andere Bewerber
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Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife der Beruflichen Oberschule gem. § 27 Abs. 2 Satz 2 FOBOSO
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Zeugnis der Fachhochschulreife der Fachoberschule gem. § 35 Abs. 5 Satz 2 FOBOSO
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