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Verwaltungsvorschriften (BayMBl.)
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  • 32 und 4
  • BAK-Werte ab 3,0 ‰
  • Behördliche Annahme eines Rückfalls in die bereits zuvor mehrfach diagnostizierte Alkoholabhängigkeit ohne Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens
  • Entbehrlichkeit weiterer Aufklärungsmaßnahmen
  • Entfallen der Fahreignung bei Alkoholabhängigkeit
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Notwendigkeit dauerhafter Alkoholabstinenz
  • Rückfall in eine zuvor mehrfach diagnostizierte Alkoholabhängigkeit
  • Wiedererlangung der Fahreignung

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