Inhalt
6. Freiwilligkeit
1Pflege-, Gesundheits- und Meisterbonus, Bonus für gleichgestellte Abschlüsse sowie die Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache werden ohne gesetzlichen Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt (Haushaltsvorbehalt). 2Es gelten die allgemeinen Bestimmungen und die Verwaltungsvorschriften hierzu. 3Auf Pflege- und Gesundheitsbonus (Nrn. 1 und 2) finden die haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu Zuwendungen Anwendung (VV zu Art. 44 BayHO).