Inhalt

Text gilt ab: 12.10.2022

1. 

1Die nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens (Berufsfachschulordnung Gesundheit – BFSO Gesundheit) zu erteilenden Zeugnisse, Bescheinigungen und Urkunden sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen, von denen aus drucktechnischen Gründen geringfügig abgewichen werden kann.
2Das Staatsministerium kann Abweichungen zulassen, wenn die Zeugnisse, Bescheinigungen und Urkunden mithilfe automatischer Einrichtungen erstellt oder ausgefüllt werden.
3Die Anmerkungen zu den Zeugnisvordrucken sind nicht Bestandteil der amtlichen Formulare.
4Auf Folgendes wird hingewiesen:

1.1 

1In die Zeugnisse, Bescheinigungen und Urkunden sind Name und Vorname und ggf. weitere Vornamen einzutragen. 2Bei den Zeugnissen, Bescheinigungen und Urkunden ist erforderlichenfalls nach dem Geburtsort der Landkreis einzutragen.

1.2 

Die Verwendung des kleinen Staatswappens im Abschlusszeugnis ist gestattet:
staatlichen Schulen,
kommunalen Schulen, wenn der Träger das kleine Staatswappen führt,
staatlich anerkannten Ersatzschulen, denen die örtlich zuständige Regierung dies genehmigt hat.

1.3 

Die Verwendung kommunaler Wappen ist kommunalen Schulen gestattet, wenn der Träger der Verwendung des Wappens im Zeugnis zustimmt.

1.4 

Aus Sicherheitsgründen sind folgende Zeugnisse mit einem herkömmlichen Präge- oder Farbdrucksiegel und nicht mit einem digitalisierten Siegel zu versehen, wobei blaue Farbe zu verwenden ist:
Abschlusszeugnis,
die im Fall des Nichtbestehens der Abschlussprüfung zu vergebenden Jahreszeugnisse und
Bescheinigungen über die Dauer des Schulbesuchs.

1.5 

Ein nachträgliches Zeugnis über den Mittleren Schulabschluss (Anlage 6) wird nur erteilt, wenn die erforderlichen Englischkenntnisse erst nach dem Abschluss der Berufsfachschule nachgewiesen werden können.