Inhalt

Text gilt ab: 29.06.2022

1. 

1Die nach der Berufsfachschulordnung (BFSO) und der Wirtschaftsschulordnung (WSO) zu erteilenden Zeugnisse und Urkunden sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen, von denen aus drucktechnischen Gründen geringfügig abgewichen werden kann.
2Das Staatsministerium kann Abweichungen zulassen, wenn die Zeugnisse mithilfe automatischer Einrichtungen erstellt oder ausgefüllt werden.
3Die Anmerkungen zu den Zeugnisvordrucken sind nicht Bestandteil der amtlichen Formulare.
4Auf Folgendes wird hingewiesen:

1.1 

1In die Zeugnisse sind Name und Vorname und ggf. weitere Vornamen einzutragen. 2Bei den Zeugnissen, in denen der Geburtsort anzugeben ist, ist nach dem Geburtsort erforderlichenfalls der Landkreis einzutragen.

1.2 

Die Verwendung des kleinen Staatswappens im Abschlusszeugnis ist gestattet:
staatlichen Schulen,
kommunalen Schulen, wenn der Träger das kleine Staatswappen führt,
staatlich anerkannten Ersatzschulen, denen die örtlich zuständige Regierung dies genehmigt hat.

1.3 

Die Verwendung kommunaler Wappen ist kommunalen Schulen gestattet, wenn der Träger der Verwendung des Wappens im Zeugnis zustimmt.

1.4 

Aus Sicherheitsgründen sind folgende Zeugnisse mit einem herkömmlichen Präge- oder Farbdrucksiegel und nicht mit einem digitalisierten Siegel zu versehen, wobei blaue Farbe zu verwenden ist:
Abschlusszeugnisse,
die im Fall des Nichtbestehens der Abschlussprüfung zu vergebenden Jahreszeugnisse und
Bescheinigungen über die Dauer des Schulbesuchs.

1.5 

Das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) wird im Zeugnis der Fachhochschulreife (Anlage 4) angegeben, sofern in der Fremdsprache mindestens die Note ausreichend erreicht wurde.

1.6 

Ein nachträgliches Zeugnis über den Mittleren Schulabschluss (Anlage 7) wird nur erteilt, wenn die erforderlichen Englischkenntnisse erst nach dem Abschluss der Berufsfachschule nachgewiesen werden können.