Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

2.   Anzuwendende Vorschriften

Soweit im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden, sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden:
das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG),
die Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (BaySchO) und
§ 46 bis 48 BFSO Gesundheit.