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Text gilt ab: 01.08.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
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Vorübergehende Zulassung zur Abschlussprüfung an den Berufsfachschulen für Krankenpflegehilfe und für Altenpflegehilfe für andere Bewerberinnen und Bewerber, die nicht in den Anwendungsbereich des § 46 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen fallen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 28. Mai 2025, Az. VII.5-BS9410.2-3/4/122

(BayMBl. Nr. 257)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Vorübergehende Zulassung zur Abschlussprüfung an den Berufsfachschulen für Krankenpflegehilfe und für Altenpflegehilfe für andere Bewerberinnen und Bewerber, die nicht in den Anwendungsbereich des § 46 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen fallen vom 28. Mai 2025 (BayMBl. Nr. 257)