Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2026

8.  

In den Zeugnissen über die Ausbildungsabschnitte 12/1 und 12/2 sind belegte Vertiefungskurse wie folgt im entsprechenden Aufgabenfeld anzugeben: „Vertiefungskurs Deutsch“ bzw. „Vertiefungskurs Mathematik“.