Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023

7.  

Beim Jahreszeugnis der jeweils betreffenden Jahrgangsstufe ist unter „Bemerkungen“ Folgendes einzufügen:
(Bei den im Folgenden mit * gekennzeichneten Auswahlmöglichkeiten ist jeweils ausschließlich das Zutreffende zu übernehmen.)

7.1  

Soweit die Voraussetzungen zur Erlangung des Kleinen Latinums (gesicherte Kenntnisse in Latein) oder des Latinums und/oder des Graecums vorliegen, im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe, in der die Voraussetzungen erfüllt sind:
„Dieses Zeugnis schließt das Kleine Latinum (gesicherte Kenntnisse in Latein) ein.“*
„Dieses Zeugnis schließt das Latinum – das Graecum – das Latinum und das Graecum* gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 22. September 2005 ein.“*

7.2  

Im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9:
Bei mindestens Note ausreichend in den modernen Fremdsprachen:
„Dieses Zeugnis schließt Kompetenzen entsprechend dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen auf folgenden Niveaustufen ein:
Chinesisch*:
Englisch*:
Französisch*:
Italienisch*:
Russisch*:
Spanisch*:“
Erreichte Niveaustufe(n) und gegebenenfalls weitere Fremdsprachen sind individuell zu ergänzen.

7.3  

In den Jahreszeugnissen der Jahrgangsstufen 10 und 11 im neunjährigen Gymnasium:
Bei mindestens Note ausreichend in den modernen Fremdsprachen:
„Dieses Zeugnis schließt Kompetenzen entsprechend dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen auf folgenden Niveaustufen ein:
Chinesisch*:
Englisch*:
Französisch*:
Italienisch*:
Russisch*:
Spanisch *:
Japanisch*:
Neugriechisch*:
Polnisch*:
Tschechisch*:
Türkisch*:“
Erreichte Niveaustufe(n) und gegebenenfalls weitere Fremdsprachen sind individuell zu ergänzen.

7.4  

Für das Zeugnis der Einführungsklasse gelten die Regelungen zum Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 11 entsprechend. Die Zeile „Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung im Leitfach ...“ ist zu löschen.