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Inhaltsverzeichnis
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Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs
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1. Hilfsmittel bei schriftlichen Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfung)
2. Ausschluss von Hilfsmitteln sowie Zulassung zusätzlicher Hilfsmittel bei schriftlichen Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfung) durch die Lehrkraft
3. Hilfsmittel bei mündlichen Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfung)
4. Verwendung von Hilfsmitteln bei unangekündigten Leistungsnachweisen
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5. Hilfsmittel bei der Abiturprüfung
6. Anzahl der Hilfsmittel pro Schülerin bzw. pro Schüler
7. Hervorhebungen und Verweisungen
8. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.09.2026
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7.
Hervorhebungen und Verweisungen
Die Hilfsmittel dürfen Hervorhebungen und Verweisungen, jedoch keine Kommentierungen enthalten.