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Text gilt ab: 01.09.2024
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2235.1.1.1-K

Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im neunjährigen Gymnasium

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 17. März 2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6

(BayMBl. Nr. 150)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im neunjährigen Gymnasium vom 17. März 2023 (BayMBl. Nr. 150), die durch Bekanntmachung vom 25. Juli 2024 (BayMBl. Nr. 369) geändert worden ist

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus legt für die Verwendung von Hilfsmitteln bei schriftlichen und mündlichen Leistungsnachweisen an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs Folgendes fest: