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Text gilt ab: 01.09.2023

5.   Hilfsmittel bei der Abiturprüfung

1Die für die Jahrgangsstufen der Qualifikationsphase der Oberstufe unter Nr. 1 genannten Hilfsmittel dürfen – mit Ausnahme von Nr. 1.2 – auch in der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung (einschließlich etwaiger Vorbereitungszeit) verwendet werden. 2Ein modulares Mathematiksystem gemäß Nr. 1.2 darf nur in der MMS-Abiturprüfung in Mathematik verwendet werden; genauere Regelungen einschließlich des Übergangs vom vormaligen Computeralgebrasystem (CAS) und einem damit verbundenen Übergangszeitraum werden durch KMS getroffen. 3Stochastische Tabellen gemäß Nr. 1.10 dürfen nur bis einschließlich des Prüfungsjahrs 2027 verwendet werden.