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Inhaltsverzeichnis
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Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im neunjährigen Gymnasium
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1. Hilfsmittel bei schriftlichen Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfung)
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2. Ausschluss von Hilfsmitteln bei schriftlichen Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfung)
3. Hilfsmittel bei mündlichen Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfung)
4. Verwendung von Hilfsmitteln bei unangekündigten Leistungsnachweisen
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5. Hilfsmittel bei der Abiturprüfung
6. Hervorhebungen und Verweisungen
7. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.09.2024
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3.
Hilfsmittel bei mündlichen Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfung)
Bei mündlichen Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfung) entscheidet die Lehrkraft darüber, welche der in Nr. 1 genannten Hilfsmittel verwendet werden dürfen.