Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2024

3.   Hilfsmittel bei mündlichen Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfung)

Bei mündlichen Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfung) entscheidet die Lehrkraft darüber, welche der in Nr. 1 genannten Hilfsmittel verwendet werden dürfen.