Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023

11.  

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2022 in Kraft. 2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Realschulen vom 20. März 2012 (KWMBl. S. 144) tritt mit Ablauf des 31. Juli 2022 außer Kraft.