Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023

5.  

1Die Zuständigkeit der Ministerialbeauftragten bzw. des Ministerialbeauftragten für die Realschulen in München erstreckt sich auf alle Realschulen im Bereich der Landeshauptstadt München und des Landkreises München. 2Die Aufgabe nach Nr. 1.4.3 wird durch die Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Oberbayern-Ost für den Landkreis München und in Oberbayern-West für die Landeshauptstadt München wahrgenommen.