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Text gilt ab: 14.10.1977
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2233.1-K

Elternbeiräte an schulvorbereitenden Einrichtungen nach dem Sonderschulgesetz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 2. September 1977, Az. III A 7 - 4/105 325

(KWMBl. I S. 529)


2233.1-K
Elternbeiräte an schulvorbereitenden Einrichtungen nach dem Sonderschulgesetz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 2. September 1977 Az.: III A 7 - 4/105 325
1.
Nach Art. 3 Abs. 2 SoSchG finden Art. 1 SoSchG und damit die Vorschriften des Volksschulgesetzes über Klassenelternsprecher und Elternbeirat und die hierzu erlassene Wahlordnung keine unmittelbar zwingende Anwendung auf die schulvorbereitenden Einrichtungen. Es bestehen jedoch rechtlich keine Bedenken, Elternvertretungen an schulvorbereitenden Einrichtungen unter entsprechender Anwendung der jeweils geltenden organisatorischen Vorschriften für den Volksschulbereich einzurichten. Besonderheiten der Organisationsform und der Aufgaben der schulvorbereitenden Einrichtungen (zum Beispiel Abstellen auf Gruppen statt auf Klassen) sind dabei zu berücksichtigen. Die Vorschriften über den Kindergartenbeirat finden keine Anwendung.