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Erziehung und Förderung hörgeschädigter Kinder in schulvorbereitenden Einrichtungen
KWMBl. I 1981 S. 619
2233.1-K
Erziehung und Förderung hörgeschädigter Kinder in schulvorbereitenden
Einrichtungen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 12. August 1981 Nr. III A 3 - 4/105 617
Das Staatsinstitut für Schulpädagogik hat im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Empfehlungen für die Erziehung und Förderung gehörloser und schwerhöriger Kinder in schulvorbereitenden Einrichtungen erarbeitet. Diese Empfehlungen dienen zur Erstellung des Unterweisungsplanes gemäß Nr. 8 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Vollzug des Art. 3 Abs. 2 des Sonderschulgesetzes und der Fünften Verordnung zur Durchführung des Sonderschulgesetzes vom 5. März 1969 (KMBl S. 399).
Die Empfehlungen sind als „Handbuch der vorschulischen Erziehung Hörgeschädigter “ im Ricke-Verlag GmbH Nürnberg - Für das behinderte Kind - Pellergasse 47, 8500 Nürnberg 43, erschienen.
Die infrage kommenden Schulaufsichtsbehörden, die Schulen für Gehörlose und Schwerhörige sowie die schulvorbereitenden Einrichtungen für Gehörlose und hochgradig Schwerhörige sind verpflichtet, diese Empfehlungen in der erforderlichen Anzahl im Wege der Sammelbestellung über den Berufsverband Bayerischer Taubstummenlehrer e. V. (BBTL), Fürstenrieder Straße 155, 8000 München 70, vom Ricke-Verlag unmittelbar zu beziehen.
I.A.
Dr. Ernst Schnerr
Ministerialdirektor
KMBl I 1981 S. 619
[Amtl. Anm.:] Nichtamtliche Anmerkung (Stand Juli 2004): Jetzt „Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung “