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Text gilt ab: 01.05.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2025
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Schulversuch „InnoLab-N“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 28. April 2022, Az. SBB-BS4641.0/10/22

(BayMBl. Nr. 284)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „InnoLab-N“ vom 28. April 2022 (BayMBl. Nr. 284)

Die Stiftung Bildungspakt Bayern führt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „InnoLab-N“ („Innovationslabor-Nachhaltigkeit“) im Modellprojekt „Wirkstatt Nachhaltigkeit“ nach der Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch: