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Schulische Betreuung von Kindern aus Schaustellerfamilien, von Zirkusangehörigen und von fahrenden Personen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 7. Februar 1996, Az. IV/2-S 7204/10-4/161 443
(KWMBl. I S. 114)
(StAnz. Nr. 9)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Schulische Betreuung von Kindern aus Schaustellerfamilien, von Zirkusangehörigen und von fahrenden Personen vom 7. Februar 1996 (KWMBl. I S. 114, StAnz. Nr. 9)
Nach § 7 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO) sind die Kinder von beruflich Reisenden schulisch zu betreuen.
Ab Schuljahr 1996/97 wird die schulische Betreuung von Kindern aus Schaustellerfamilien, von Zirkusangehörigen und von fahrenden Personen, die im Freistaat Bayern ihren festen Wohnsitz (Winterstandort) haben, wie folgt organisiert: