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Text gilt ab: 07.02.1996
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Schulische Betreuung von Kindern aus Schaustellerfamilien, von Zirkusangehörigen und von fahrenden Personen

KWMBl. I 1996 S. 114

StAnz. 1996 Nr. 9


2232.2-K
Schulische Betreuung von Kindern aus Schaustellerfamilien,
von Zirkusangehörigen und von fahrenden Personen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 7. Februar 1996 Az.: IV/2-S 7204/10-4/161 443
Nach § 7 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO) sind die Kinder von beruflich Reisenden schulisch zu betreuen.
Ab Schuljahr 1996/97 wird die schulische Betreuung von Kindern aus Schaustellerfamilien, von Zirkusangehörigen und von fahrenden Personen, die im Freistaat Bayern ihren festen Wohnsitz (Winterstandort) haben, wie folgt organisiert:
1.
Anmeldung an einer Schule