Inhalt

Text gilt ab: 07.02.1996

3.2 

Die Staatlichen Schulämter stellen den jeweiligen Stadtverwaltungen und Landratsämtern zur Weitergabe an die reisenden Familien Informationsblätter, aus denen die jeweiligen Stützpunktschulen hervorgehen, sowie das vom Staatsinstitut für Schulpädagogik erstellte Elternfaltblatt zur Verfügung. Auf Anfrage beim Staatlichen Schulamt werden die Erziehungsberechtigten hierüber direkt informiert.