Text gilt ab: 07.02.1996

3.1 

Stützpunktschulen sind solche Grund- und Hauptschulen, die in unmittelbarer Nähe des gewöhnlichen Festplatzes liegen und die in jedem Schuljahr von einer größeren Anzahl von Kindern beruflich Reisender besucht werden. Sie werden vom Staatlichen Schulamt nach Rücksprache mit den zuständigen Kommunalbehörden in solchen Gemeinden benannt, in denen regelmäßig Veranstaltungen von Schaustellern und Zirkussen stattfinden.