Inhalt
2.
Stammschule
2.1
Die Stammschule übernimmt für die reisenden Schüler die wichtige und unverzichtbare Aufgabe der Schullaufbahnberatung, insbesondere im Hinblick auf die durch die Reisetätigkeit erschwerte Situation für die Schüler.
2.2
Der zuständige Klassenleiter hilft mit Unterstützung von Schulleiter und dem Lehrerkollegium dem von der Reise kommenden Schüler, Lerndefizite aufzuarbeiten. In besonderer Weise werden mit den Schülerinnen und Schülern und ihren Erziehungsberechtigten die Lernmöglichkeiten und Lernprozesse für die kommende Reisezeit vorbereitet und das Lernen soweit möglich aus der Ferne begleitet.
2.3
Da den Schülern wegen der Reisezeit deutlich weniger als die übliche Unterrichtszeit zur Verfügung steht, sollen Defizite nach Möglichkeit abgebaut werden, indem die Schüler in vorhandene Fördermaßnahmen einbezogen oder gegebenenfalls besondere Fördermaßnahmen im Rahmen der personellen und organisatorischen Möglichkeiten eingerichtet werden.
2.4
Die Stammschule führt das Schülerstammblatt und stellt die Schulbücher sowie das Schülertagebuch zur Verfügung. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Schüler auf der Reise befinden, während das neue Schuljahr beginnt. Bevor sie am Ende der Winterpause auf die Reise gehen, müssen sie bereits für das laufende und auch für das folgende Schuljahr ausgestattet werden.
2.5
Bei Wechsel des Winterstandorts setzt sich die neue Stammschule mit der bisherigen Stammschule in Verbindung und fordert die Unterlagen des Schülers an.