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Schulische Betreuung von Kindern aus Schaustellerfamilien, von Zirkusangehörigen und von fahrenden Personen
1.1
1.2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
4.1
4.2
4.3
5.1
5.2
5.3
6.1
6.2
Inhalt
Text gilt ab: 07.02.1996
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3.4
Die reisenden Schüler werden vom Schulleiter entsprechend ihrem Alter und ihrem Leistungsstand einer Klasse zugewiesen. Sie nehmen dort am regulären Unterricht teil.