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Text gilt ab: 01.09.2003
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Schulversuch “Reform der Notengebung in der Grundschule“

KWMBl. I 2003 S. 470


2232.1-K
Schulversuch „Reform der Notengebung in der Grundschule “
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 8. September 2003 Az.: IV.1-5 O 7201-4.86 290
Auf der Grundlage der Art. 81 mit 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen wird ein Schulversuch „Reform der Notengebung in der Grundschule “ eingerichtet.