Inhalt

Text gilt ab: 28.04.2023

6. Schlussbestimmungen

6.1 Übergangsregelung

Für Mittagsbetreuungsangebote, die bis zum Inkrafttreten dieser Bekanntmachung am 28. April 2023 gefördert wurden, sind die Vorschriften dieser Bekanntmachung in ihrer bisher geltenden Fassung weiter bis zum Ablauf des 31. Juli 2023 anzuwenden.

6.2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 28. April 2021 in Kraft.
2Mit Ablauf des 27. April 2021 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen vom 7. März 2018 (KWMBl. S. 134) außer Kraft.