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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2021
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Antragstellung und Bewilligung
7. Prüfungsrecht
8. Datenschutz
9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 30.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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7.
Prüfungsrecht
Der Bayerische Oberste Rechnungshof ist gem. Art. 91 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayHO berechtigt, bei den Zuwendungsempfängern zu prüfen.