Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1.  

Der Basiswert für Kindertageseinrichtungen beträgt bei einer täglichen Buchungszeit von mehr als drei bis einschließlich vier Stunden
für die Endabrechnungen der kindbezogenen Förderung für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
1 375,88 €
und für die Förderabschläge vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024
1 449,71 €.