Inhalt

Text gilt ab: 16.03.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

5. Höhe der Härtefallhilfe

1Die Härtefallhilfe wird für das Jahr 2023 als Billigkeitsleistung gewährt, indem im Rahmen der bestehenden Förderstruktur die im Bewilligungszeitraum (Nr. 6.2) zu erwartende staatliche Fördersumme pauschal um 3,00 % erhöht wird. 2Für die Berechnung der zu erwartenden staatlichen Fördersumme wird der für die Kindertageseinrichtungen festgelegte Basiswert zur Berechnung der Abschlagszahlungen für das Jahr 2023 zugrunde gelegt.