Inhalt

Text gilt ab: 16.03.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

3. Voraussetzungen

1Die Gewährung der Härtefallhilfe setzt voraus, dass nach Berücksichtigung der Entlastungsmaßnahmen des Bundes ohne die Gewährung der bayerischen Härtefallhilfe für die betreffende Kindertageseinrichtung ein Härtefall eintreten würde. 2Als Kriterium für einen Härtefall gilt, dass ohne die zusätzliche staatliche Unterstützung aufgrund der energie- und inflationsbedingten Kostensteigerung die Elternbeiträge steigen oder weiter steigen würden und der Träger dies bei Antragstellung versichert.