Inhalt

Text gilt ab: 16.03.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

2. Begünstigte

1Begünstigte sind die Träger der Kindertageseinrichtungen. 2Die Härtefallhilfe wird nur nicht-kommunalen Trägern (Art. 3 Abs. 3 und 4 BayKiBiG) gewährt, die im Bewilligungszeitraum eine Förderung nach Maßgabe des BayKiBiG (5. Teil) erhalten.