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2231-A
Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Durchführung von PCR-Pool-Tests in der Kindertagesbetreuung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 30. September 2021, Az. V3/6511-1/656
(BayMBl. Nr. 708)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Durchführung von PCR-Pool-Tests in der Kindertagesbetreuung vom 30. September 2021 (BayMBl. Nr. 708), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 7. März 2022 (BayMBl. Nr. 154) geändert worden ist
1Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen der Bayerischen Teststrategie gegen das Coronavirus die Durchführung von PCR-Pool-Tests in den Kinderbetreuungseinrichtungen. 2Für die Förderung gelten die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung – BayHO und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie Art. 48, 49 und 49a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes – BayVwVfG). 3Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.