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2231-A
Selbsttests für (nicht eingeschulte) Kinder
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 4. Juni 2021, Az. V3/6511-1/640-1
(BayMBl. Nr. 386)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über Selbsttests für (nicht eingeschulte) Kinder vom 4. Juni 2021 (BayMBl. Nr. 386), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 6. April 2022 (BayMBl. Nr. 224) geändert worden ist
Soweit und solange gemäß der jeweils geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für die Träger von Kindertageseinrichtungen, Heilpädagogischen Tagesstätten sowie Kindertagespflegepersonen die Pflicht gilt, pro Woche und pro betreutem, nicht schulpflichtigem Kind drei oder fünf Tests in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten (Angebotspflicht), werden hiermit nachfolgende Regelungen zur Angebotspflicht getroffen: