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Text gilt ab: 16.12.2020
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2231-A

Aufrechterhaltung eines Notbetriebs in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung sowie organisierten Spielgruppen für Kinder

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 16. Dezember 2020, Az. V3/6512-1/443

(BayMBl. Nr. 765)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung sowie organisierten Spielgruppen für Kinder vom 16. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 765)

Soweit und solange gemäß der jeweils geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Schließung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung sowie organisierten Spielgruppen für Kinder angeordnet ist, werden hiermit im Benehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nachfolgende Regelungen zur Notbetreuung getroffen: