Inhalt
10. Anwendung der Allgemeinen Nebenbestimmungen
1Gemäß VV Nr. 5.1 Satz 2 zu Art. 44 BayHO gelten für kommunale Antragsteller die ANBest-K und für sonstige Antragsteller die ANBest-P. 2Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere zur Rücknahme und Widerruf begünstigender Verwaltungsakte, bleiben unberührt.