Text gilt ab: 04.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2231-A

Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Grundschulkinder

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 9. Januar 2020, Az. V3/6511-1/526

(BayMBl. Nr. 36)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Grundschulkinder vom 9. Januar 2020 (BayMBl. Nr. 36), die durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2022 (BayMBl. Nr. 447) geändert worden ist

1Der Freistaat Bayern gewährt im Rahmen eines Sonderprogramms nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung – BayHO) Zuwendungen zu Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Grundschulkinder in einer Kindertageseinrichtung nach Art. 2 Abs. 1 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG). 2Die Festsetzung der Förderung erfolgt auf Grundlage der allgemeinen haushaltsrechtlichen Vorschriften (insbesondere die VV Nr. 14 zu Art. 44 BayHO) und der Zuweisungsrichtlinie (FAZR), soweit in dieser Richtlinie nichts Anderes geregelt ist. 3Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.