Inhalt

Text gilt ab: 04.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

6.   Antragstellung und Bewilligung

6.1   Verwaltungsvorschriften

1Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 BayHO sowie die Art. 48 bis 49a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes. 2Im Zuwendungsbescheid ist insbesondere auf die Einhaltung der Bestimmungen ANBest-K, die dem Bescheid als Anlage beigefügt werden, hinzuweisen. 3Das Prüfungsrecht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs ergibt sich aus Art. 91 BayHO.

6.2   Bewilligungsbehörde

Bewilligungsbehörden sind die Regierungen.

6.3   Antrag

1Für eine Förderung nach dieser Richtlinie ist ein Antrag nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO erforderlich. 2Zuwendungsempfänger haben die Anträge an die örtlich zuständigen Regierungen zu richten. 3Kreisangehörige Gemeinden haben einen Abdruck des Antrags an die jeweilige Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.

6.4   Maximal zu schaffende Plätze

Förderfähig sind maximal 10 000 Plätze, gerechnet seit 11. September 2018.

6.5   Abruf der Mittel

1Die Auszahlung der Fördermittel kann grundsätzlich entsprechend dem nachgewiesenen Baufortschritt beantragt werden; der Zeitpunkt der Auszahlung ist abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Ausgabemittel. 2Die Förderbescheide werden nach Maßgabe des Eingangs der vollständigen Förderanträge erteilt. 3Bei gleichzeitig eingegangenen Förderanträgen ist der Zeitpunkt der Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung maßgebend.

6.6   Mitteilungspflichten der Regierungen

Die Regierungen übersenden dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres Übersichten über die zweckentsprechende Inanspruchnahme und Verwendung der Fördermittel (Anzahl und Art der geförderten Vorhaben, Anzahl der zusätzlichen Betreuungsplätze für Grundschulkinder, das geförderte Investitionsvolumen, Höhe der bereitgestellten und ausgezahlten Mittel).