Inhalt

Text gilt ab: 04.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2. Gegenstand der Förderung

1Gefördert werden die zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen (Neubau, Ausbau, Umbau) zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Grundschulkinder in Kindertageseinrichtungen im Sinne von Art. 2 Abs. 1 BayKiBiG. 2Zusätzliche Betreuungsplätze im Sinne dieser Richtlinie sind solche, die neu entstehen. 3Personal-, Betriebs- und Verwaltungskosten sowie Ausstattungskosten werden im Rahmen dieser Richtlinie nicht gefördert.