Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2023
Fassung: 29.10.2001
4.
Staatliche Schulberatungsstellen
Die staatliche Schulberatungsstelle erfüllt in ihrem Zuständigkeitsbezirk die Aufgaben einer zentralen Beratungsstelle. Dabei ist sie zuständig für alle Schulen dieses Bezirkes und Ansprechpartner für Ratsuchende in schulischen Fragen.
Sie organisiert die auf Bezirksebene erforderlichen Maßnahmen und trägt zur Qualitätssicherung der Schulberatung bei.
Die staatliche Schulberatungsstelle ist besetzt mit Beratungslehrkräften und Schulpsychologen aller Schularten und anderen Mitarbeitern. Der Leiter der staatlichen Schulberatungsstelle sowie ein stellvertretender Leiter werden vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus bestellt.
Die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der Schulberatungsstellen stimmen grundsätzlich mit den Regierungsbezirken überein. Im Regierungsbezirk Oberbayern sind drei staatliche Schulberatungsstellen eingerichtet:
staatliche Schulberatungsstelle für Oberbayern-Ost
staatliche Schulberatungsstelle für Oberbayern-West
staatliche Schulberatungsstelle für München.
Innerhalb der unter Punkt l genannten Bereiche haben die staatlichen Schulberatungsstellen als schulartübergreifende Einrichtungen insbesondere folgende Aufgaben:

4.1 Schullaufbahnberatung

4.1.1

Die staatliche Schulberatungsstelle berät in schwierigen Fragen der Schullaufbahnwahl und Durchlässigkeit zwischen den Schularten, insbesondere beim Eintritt ausländischer und außerbayerischer Schüler in das bayerische Schulsystem.
Sie informiert über die Aufnahmevoraussetzungen aller Schularten, über Prüfungstermine, schulische Abschlüsse, Schulen und Internate, Möglichkeiten der Förderung und Betreuung von Schülern und jungen Erwachsenen.

4.1.2

Die staatliche Schulberatungsstelle macht Ratsuchenden, Beratungslehrkräften, Schulpsychologen und anderen Beratungsstellen Informationsmaterial zugänglich; sie informiert die Öffentlichkeit, Behörden und Schulen, insbesondere die Medien zu Fragen der Schullaufbahnberatung, der Gliederung des bayerischen Schulwesens und zu pädagogisch-psychologischen Themen.

4.1.3

Sie gibt im Rahmen der Schullaufbahnberatung und bei Schulproblemen Auskünfte über schulrechtliche Fragen.

4.2 Pädagogisch-psychologische Beratung

Die staatliche Schulberatungsstelle hilft Ratsuchenden bei besonderen schulischen Problemen und Krisensituationen, auch durch Beratung im Team.

4.3 Beratung von Schule und Lehrkräften

4.3.1

Die staatliche Schulberatungsstelle bietet den Schulen, Lehrkräften, Beratungslehrkräften und Schulpsychologen praxisbegleitende Beratung sowie Hilfe und Unterstützung an (u. a. hinsichtlich der Gestaltung von Elternversammlungen, hinsichtlich pädagogischer Konferenzen und Maßnahmen der Schulentwicklung).

4.3.2

Sie betreut fachlich die Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen aller Schularten in ihrem Zuständigkeitsbezirk und führt in diesem Rahmen Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen durch. Sie stellen für Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen aktuelle Informationen im internen Bereich des Internetauftritts der Staatlichen Schulberatungsstellen bereit.
Im Rahmen der fachlichen Betreuung können Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen besucht werden und Hinweise und Anregungen hinsichtlich ihrer Beratungstätigkeit erhalten.

4.3.3

Sie berät und unterstützt bei Bedarf Schulleitungen und Schulverwaltung in Fragen der Weiterentwicklung der Schule und steht in Verbindung mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen.

4.3.4

Sie betreut Praktikanten im Rahmen der Ausbildung zu Beratungslehrkräften und Schulpsychologen.

4.4 Zusammenarbeit

4.4.1

Die staatliche Schulberatungsstelle arbeitet zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit schulischen und außerschulischen Einrichtungen zusammen. Der Koordination dieser Kontakte kommt besondere Bedeutung zu. Zur Erhöhung der Wirksamkeit arbeitet sie auch mit den anderen staatlichen Schulberatungsstellen zusammen.
Einzelnen Schulberatungsstellen kann die Federführung zur Koordination von Aufgaben und Kontakten auf Landesebene (z.B. mit dem Landesarbeitsamt, mit Landesarbeitsgemeinschaften) übertragen werden.

4.4.2

Sie hält Kontakt zu den einschlägigen Staatsinstituten und zu den fachwissenschaftlichen Einrichtungen, die sich mit der pädagogisch-psychologischen Diagnostik, der Methodenentwicklung, der Beratung sowie der Erarbeitung von Informationen und Kommunikationsmethoden und wissenschaftlichen Grundlagen zur Aus- und Fortbildung der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen befassen.