Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2023
Fassung: 29.10.2001
1.
Aufgabenbereiche
Die Aufgaben der Schulberatung betreffen vor allem die folgenden vier Bereiche:

1.1

Die Schullaufbahnberatung dient der individuellen Beratung hinsichtlich der Wahl der Schullaufbahn und der allgemeinen Information über das schulische Bildungsangebot. Sie wirkt mit bei der Diagnose besonderer Begabungen, bei der beruflichen Orientierung und ggf. bei der studienvorbereitenden Beratung.

1.2

Die pädagogisch-psychologische Beratung hilft bei der Bewältigung von Schulproblemen wie Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und schulischen Konflikten. Dazu gehört die Beratung der Erziehungsberechtigten und ggf. der Ausbildungsbetriebe.

1.3

In der Beratung von Schule und Lehrkräften sollen die in der Schulberatung gewonnenen Erkenntnisse und bewährten Methoden für den Unterricht, für die erzieherische Wirksamkeit der Schulen und für die Weiterentwicklung der Schulen und des Schulsystems nutzbar gemacht werden.
Bei Bedarf unterstützt die Schulberatung die Schulleitung und Schulverwaltung, diese unterstützen ihrerseits die Schulberatung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Schulberatung kann - ihren Aufgabenschwerpunkten gemäß - die Eltern insbesondere in Elternversammlungen informieren; damit unterstützt sie auch den Elternbeirat.
Die Schulberatung gibt den im Vorbereitungsdienst stehenden Lehrkräften im Einvernehmen mit dem Seminarvorstand oder Seminarleiter Einblick in ihre Arbeitsweise.

1.4

Durch Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten soll eine Abstimmung bei Bedarf erreicht und die Wirksamkeit der Einrichtungen im öffentlichen Interesse erhöht werden.
Dazu halten die schulischen Beratungsfachkräfte Verbindung mit allen Schulen des örtlichen Bereichs und deren Beratungsfachkräften, insbesondere den Mobilen sonderpädagogischen Diensten, sowie mit anderen zuständigen beratenden Diensten, mit dem schulärztlichen Dienst und Fachärzten, mit Berufsberatung und Studienberatung, mit Erziehungs- und Familienberatungsstellen, mit den Jugendämtern und den Trägern der freien Jugendhilfe und mit anderen Trägern und Einrichtungen der außerschulischen Erziehung und Bildung. Diesen Verbindungen kommt besondere Bedeutung zu in Fragen der Beratung von Schulen, in Krisensituationen und zur Prävention.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden Verfahren der psychologischen Diagnostik (mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten), weitere pädagogische und psychologische Verfahren und Maßnahmen angewandt; zusätzlich zur Intervention kommt der Prävention besondere Bedeutung zu.
Der Erhaltung der für die Beratung erworbenen Fähigkeiten und deren Anpassung an die Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaften dient die Fortbildung.
Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen haben auf der Grundlage ihrer Aus-, Fort- und Weiterbildung bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterschiedliche Schwerpunkte in den einzelnen Bereichen.