Inhalt

FILS-R-N
Text gilt ab: 01.04.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023

12. Monitoring

Die Regierungen haben dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus entsprechend der festgesetzten Fristen Aufstellungen über die beantragten und geförderten Projekte und für jedes Projekt einzeln die Höhe der Förderung zu übermitteln.