Inhalt
3. Zuwendungsempfänger
1Zuwendungsempfänger sind kommunale Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen sowie Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern (Schulaufwandsträger). 2Schulvorbereitende Einrichtungen sind ebenfalls von der Förderung umfasst.