Inhalt

FILS-R-N
Text gilt ab: 01.04.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023

3. Zuwendungsempfänger

1Zuwendungsempfänger sind kommunale Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen sowie Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern (Schulaufwandsträger). 2Schulvorbereitende Einrichtungen sind ebenfalls von der Förderung umfasst.