Inhalt
8.
Antragstellung
8.1
Antragsberechtigung und -inhalt
1Antragsberechtigt sind die Schulaufwandsträger nach Nr. 3. 2Für die Förderung ist ein Antrag nach dem in elektronischer Form vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Verfügung gestellten Muster mit den nachfolgenden Unterlagen oder Erklärungen bei der jeweils zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen:
- a)
Gegenstand der erfolgten bzw. erfolgenden Beschaffung mit aufgegliederter Darstellung der für das Vorhaben geltend gemachten Ausgaben.
- b)
Bestätigung über die Einhaltung der technischen Anforderungen nach Nr. 4.1 bzw. 4.2, ggf. durch entsprechende Herstellernachweise.
- c)
Bezeichnung der Schule bzw. der Schulen im Zuständigkeitsbereich des Antragstellers unter Angabe der Schulnummern, in der bzw. denen die Anlage bzw. die Geräte eingesetzt werden sollen, sowie die Anzahl und die Art der Räume, für die die Förderung beantragt wird.
- d)
Erklärung des Zuwendungsempfängers, dass die vergaberechtlichen Vorgaben, soweit einschlägig, beim Ankauf der förderfähigen Anlagen bzw. Geräte eingehalten wurden bzw. werden.
- e)
Erklärung des Zuwendungsempfängers, dass für das Vorhaben keine weiteren öffentlichen Zuwendungen beantragt oder bewilligt wurden.
3Bereits geförderte Zuwendungsempfänger können für weitere, bislang noch nicht ausgestattete Räume erneut Fördermittel in Anspruch nehmen. 4Zuwendungsempfänger mit mehreren Schulen können für einzelne Schulen getrennt Anträge stellen. 5Einer Antragstellung für alle Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich ist der Vorzug zu geben.
8.2
Antragsfrist
Förderanträge sind mit dem elektronisch bereitgestellten Antragsformular spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 (Ausschlussfrist) bei der örtlich zuständigen Regierung unter der dort für das Förderprogramm eingerichteten Funktionsadresse einzureichen.
8.3
Anwendung der Allgemeinen Nebenbestimmungen
1Gemäß VV Nr. 5.1 Satz 2 zu Art. 44 BayHO gelten für kommunale Antragsteller die ANBest-K und für sonstige Antragsteller die ANBest-P. 2Abweichend von Nr. 3.2 ANBest-P beträgt die Wertgrenze für den Direktauftrag für Liefer- und Dienstleistungen bis einschließlich 31. Dezember 2022 25 000 € (ohne Umsatzsteuer). 3Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere zur Rücknahme und Widerruf begünstigender Verwaltungsakte nach dem BayVwVfG, bleiben unberührt.
8.4
Veröffentlichungen und öffentliche Kommunikation
Im Rahmen von Veröffentlichungen und in öffentlicher Kommunikation im Zusammenhang mit dem Förderprogramm sowie in direkter Kommunikation mit Antragstellern ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Zuwendungen aus dem Programm freiwillige Leistungen darstellen und nur insoweit bewilligt werden können, als dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, und deshalb ein Zuwendungsantrag unter Umständen wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden kann.