Inhalt

FILS-R-N
Text gilt ab: 01.04.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023

7. Bewilligungszeitraum, vorzeitiger Maßnahmenbeginn

1Gefördert wird die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten und dezentralen Lüftungsanlagen nach Nr. 4 im Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis einschließlich 30. Juni 2022, für nach dem 31. Dezember 2021 gestellte Anträge verlängert sich der Zeitraum bis einschließlich 31. März 2023. 2Als Beschaffung gilt der Abschluss eines rechtsverbindlichen Leistungs- und Lieferungsvertrages. 3Abweichend von Nr. 1.3 VV zu Art. 44 BayHO wird der vorzeitige Maßnahmenbeginn ab dem 1. Mai 2021 zugelassen. 4Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Maßnahmenbeginn.