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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Förderung, Zuwendungsfähige Ausgaben
6. Bewilligungsbehörden
7. Bewilligungszeitraum, vorzeitiger Maßnahmenbeginn
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8. Antragstellung
9. Zweckbindungsfrist
10. Mehrfachförderung
11. Verwendungsnachweis, Belegaufbewahrung
12. Monitoring
13. Prüfungsrecht
14. Datenschutz
15. Inkrafttreten; Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
FILS-R-N
Text gilt ab: 01.04.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
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6.
Bewilligungsbehörden
1
Bewilligungsbehörde sind die Regierungen.
2
Örtlich zuständig ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk der Zuwendungsempfänger seinen Sitz hat.