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gBb_23-24
Text gilt ab: 31.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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2230.1-K

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „gemeinsam.Brücken.bauen“ zum Abbau pandemiebedingter Lernrückstände an kommunalen Schulen sowie an privaten Ersatzschulen im Schuljahr 2023/2024
(gBb_23-24)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 14. Juni 2023, Az. IV.10-BS4403.2/140/28

(BayMBl. Nr. 319)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „gemeinsam.Brücken.bauen“ zum Abbau pandemiebedingter Lernrückstände an kommunalen Schulen sowie an privaten Ersatzschulen im Schuljahr 2023/2024 (gBb_23-24) vom 14. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 319)

1Zur Gewährleistung der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für die bayerischen Schülerinnen und Schüler hat der Freistaat Bayern das Programm „gemeinsam.Brücken.bauen“ (gBb) aufgelegt. 2Aufgrund des fortbestehenden Unterstützungsbedarfs von Schülerinnen und Schülern beim Abbau pandemiebedingter Defizite wird das Programm „gemeinsam.Brücken.bauen“ im Schuljahr 2023/2024 fortgesetzt. 3Die Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „gemeinsam.Brücken.bauen“ an den kommunalen Schulen sowie den privaten Ersatzschulen im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus erfolgt im Schuljahr 2023/2024 nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie Art. 48, 49 und 49a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG)). 4Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.