Inhalt

gBb_23-24
Text gilt ab: 31.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

3.   Zuwendungsempfänger

3.1  

Zuwendungsempfänger im Rahmen von gBb_23-24 sind vorrangig kommunale Schulträger sowie Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern (Schulträger), die bereits Zuwendungen im Rahmen der Förderrichtlinien der Jahre 2021/2022 (gBb-R) und bzw. oder 2022/2023 (gBb_22-23) erhalten haben, um eine Fortsetzung der Maßnahmen im Rahmen von „gemeinsam.Brücken.bauen“ im Schuljahr 2023/2024 zu ermöglichen.

3.2  

Zuwendungsempfänger können nachrangig kommunale Schulträger sowie Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern (Schulträger) sein, die im Rahmen der Förderrichtlinien der 2021/2022 (gBb-R) und bzw. oder 2022/2023 (gBb_22-23) keine Zuwendung beantragt haben.